Dokumentation in der Stuhlassistenz – So läuft’s richtig
In der Regel gilt der Grundsatz, dass nur dokumentierte Leistungen
auch tatsächlich erbracht wurden. Die unmittelbar direkte Folge einer
fehlenden oder lückenhaften Dokumentation ist somit der
Honorarverlust – dies betrifft sowohl den BEMA- als auch den GOZ-Bereich.
Die abrechenbaren Leistungen müssen sich
aus der Behandlungsdokumentation ergeben.
Und nicht die Behandlung aus der Abrechnungsdokumentation !
Ein Übungsseminar mit sehr vielen praxisnahen Beispielen
Herzlich Willkommen ist das zahnärztliche Fachpersonal, Praxisinhaber/innen, Assistenten/innen, Auszubildende und Wiedereinsteiger/innen, die sich in die Dokumentation alltäglicher Behandlungsleistungen einarbeiten oder ihre Grundlagen auffrischen möchten.
Themeninhalt:
- Alltäglich vorkommende konservierende Leistungen (Füllungen und Endo)
- Korrekte Befunddokumentation unter Beachtung der Bema - Richtlinien
- Der neue Patient – was ist zu beachten
- Beratungen und Untersuchungen – korrekt dokumentiert und berechnet
- Aufgepasst bei der Zahnersatzplanung! Worauf ist bei der Planung zu achten?
- Viele Übungen und Besprechung von Behandlungsfällen
- Dokumentation von verwendeten Materialien
- Unter aktiver Einbindung der Teilnehmer werden viele Beispiele besprochen, diskutiert und geübt.
Dauer: 4,0 Stunden
Referentin: Marion Borchers,
Fachreferentin für zahnärztliche Abrechnung und Praxismanagerin
Fortbildungspunkte: 5 Punkte Möchten Sie mehr darüber erfahren? Ich informiere Sie gerne. Tel.: 04402-972 977Fax: 04402-972 978Mobil: 0160-632 1932Email: info(at)aldente-borchers.de
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