KOPFCOL1

GOZ Abrechnung? 

Kann ich schon! Kenn ich schon!

 

An diesem Fortbildungskurs müssen Sie nicht teilnehmen, ….

 

  • wenn Sie wissen wie man das Abnehmen und die Wiederbefestigung von Suprakonstruktionen (auch im Rahmen der Prophylaxe) berechnet.
  • wenn Sie Chairside-Leistungen kennen und richtig berechnen.
  • wenn Sie die Begründungsproblematik bei Faktorsteigerungen kennen und richtig reagieren (Laden Sie die Kostenerstatter Ihrer Patienten, nicht zur Nichterstattung ein!)
  • wenn Ihnen die Abrechnung der Wurzelspitzenresektion nach GOZ komplett bekannt ist, inkl. der Berechnung von Wiederanlagerung des entnommenen Knochendeckels und anschließender Wundversorgung.
  • wenn Sie bereits die richtige Begründung schreiben, um die GOZ – Pos. 2410 (WK) zweimal zu berechnen.
  • wenn Sie schon alle Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen kennen und umsetzen können (Beratungsforum der Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe).
  • wenn Ihnen die Berechnung von langzeitprovisorischen Versorgungen geläufig ist und wissen, ob die gesetzliche Krankenversicherung sich ggf. an den Kosten beteiligt.
  • wenn Sie die GOZ-Prophylaxe – Positionen kennen und komplikationslos abrechnen. (Der Teufel steckt bei den GOZ-Pos. 1000 / 1010 im Detail)
  • wenn die Abrechnung der Reparatur einer defekten Zahnkrone inkl. mehrschichtigen Wiederaufbaus des Zahnkerns, für Sie kein Problem darstellt.

 

Sollte für Sie das

Ein oder Andere neu bzw. interessant sein,

lade ich Sie gerne zu diesem Seminar ein.

 

Abrechnungsworkshop für Zahnärztinnen/ Zahnärzte,

zahnärztliche Mitarbeiterinnen

 

Dauer: 4,0 Stunden

Referentin: Marion Borchers,

           Fachreferentin für zahnärztliche Abrechnung und Praxismanagerin

Fortbildungspunkte: 5 Punkte

 

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Ich informiere Sie gerne.

Tel.: 04402-972 977
Fax: 04402-972 978
Mobil: 0160-632 1932
Email: info(at)aldente-borchers.de